Der Brief wird an den Kirchgemeinderat gesendet. Eine Begründung im Formular ist nicht Vorschrift. Der amtliche Austritt aus der Kirche beendet die die Kirchensteuer-Pflicht.

In allen Kantonen der Deutschschweiz betrifft der Austritt aus der Kirche die Kirchgemeinden.
Ein bestimmtes Formular ist üblicherweise nicht notwendig und das Kirchen-Gesetz bestimmt dem Ablauf.

Zwar steht der Austritt aus der Kirchgemeinde jedem frei. Und der Kirchenaustritt kann ohne grossen Aufwand erledigt werden. Jedoch hat ein solcher Austritt Folgen. Gewiss bezahlt man keine Kirchen-Steuern mehr, das ist ein Vorteil. Aber man verwirkt auch das Stimmrecht in der Kirchgemeinde.

Man findet Kirchenaustritt-Hilfe für das Austreten im Internet wie Vorlage und Adresse und weitere Informationen.

Der offizielle Kirchenaustritt ist in der Schweiz die amtliche Änderung der Konfession, welche im amtlichen Personen-Register beim Einwohneramt erfasst ist.

Der Kirchenaustritt erfolgt per Brief. Einschreiben ist freiwillig aber empfohlen.

Der Kirchenaustritt ist in der Schweiz im Kanton reglementiert und wird unterschiedlich geregelt. Oft bestehen deshalb Unklarheiten bezüglich dem Kirchenaustritt.