Das Formular wird an den Kirchgemeinderat gesendet. Angabe von Gründen ist nicht Vorschrift. Der amtliche Kirchenaustritt beendet die Zahlung der Kirchensteuer.

In allen Kantonen der Deutschschweiz betrifft der Kirchenaustritt die Kirchgemeinden.
Ein bestimmtes Formular ist im Normalfall nicht notwendig und das Kirchen-Gesetz bestimmt dem Ablauf.

Zwar steht der Austritt aus der Kirchgemeinde jedem frei. Und der Kirchenaustritt kann ohne grossen Aufwand durchgeführt werden. Jedoch hat ein solcher Schritt Folgen. Gewiss bezahlt man keine Kirchen-Steuern mehr, das ist ein finanzieller Vorteil. Aber man verwirkt auch das demokratische Recht in der Kirchgemeinde.

Es gibt Kirchenaustritt-Hilfe für das Austreten im Internet wie Vorlage und Adresse und weitere Informationen.

Der offizielle Kirchenaustritt ist bei der Kirchgemeinde die behördliche Änderung der Religion.

Der Kirchenaustritt erfolgt per Brief. Einschreiben ist nicht zwingend vorgeschrieben

Der Austritt aus der Kirche ist in der Schweiz im Kanton reglementiert und wird unterschiedlich geregelt. Für viele Personen bestehen deshalb offene Fragen betreffend dem Kirchenaustritt in der Schweiz.