Die Kirchensteuer ist eine Besonderheit der Staaten Schweiz, Deutschland und Österreich. Statt freiwilligen Spenden wird die finanzielle Abgabe der Mitglieder über eine Steuergesetz geregelt.

Der obligatorischen Kirchensteuer steht die Religionsfreiheit gegenüber: Trotz Obligatorium besteht also für jede Person jederzeit die Wahl durch den Kirchenaustritt die Kirchensteuer-Pflicht zu beenden.

Vorteile und Nachteile des Kirchensteuer-Systems

Grosser Vorteil der Kirchensteuer sind die zuverlässig fliessenden Einnahmen der Kirchgemeinden. Zudem sind die Erträge der Kirchensteuer in der Regel massiv höher als in Staaten, in welchen die Kirchen über Spenden finanziert werden.

Nachteil ist jedoch die zunehmende Zahl der Kirchenaustritte. Weil man die Höhe der Zuwendung an die Kirche nicht selber bestimmen kann, gibt es immer wieder Kirchenmitglieder, welche den Betrag als zu hoch empfinden.

Die Kirchenaustritte haben in den letzten Jahren und Jahrzehnten stark zugenommen. Dies führt zu einem Rückgang der Zahl der Mitglieder der römisch-katholischen und der evangelisch-reformierten Kirche.

Rechtliche Grundlagen

Die Verfassung delegiert die Ordnung des Kirchenwesens an die Kantone. Die Strukturen der Kirchgemeinden sind in analoger Weise zu den politischen Gemeinden festgelegt .

Die Kirchgemeinden beziehungsweise die Kantonalkirchen sind öffentlich-rechtliche Körperschaften. Deshalb verfügen sie über das hoheitliche Recht die Kirchensteuer einzuziehen.

Einerseits sind die natürlichen Personen kirchensteuerpflichtig. Andererseits besteht in den meisten Kantonen auf für Unternehmen die Pflicht zur Bezahlung der Kirchensteuer.

Durch den Kirchenaustritt können die Personen die Kirchgemeinde verlassen. Für Unternehmen besteht keine Möglichkeit zum Kirchenaustritt.

Kirchensteuer und Kirchenaustritt

Kirchenmitglieder müssen Kirchensteuer bezahlen. Somit bedeutet dies umgekehrt, wer aus der Kirche austritt muss keine Kirchensteuer mehr bezahlen.

Die Konfession wird von der Verwaltung der politischen Gemeinde registriert. Dadurch ist auch unmittelbar klar, bei welchen Personen die Kirchensteuer verrechnet wird.

Jedoch kann der Konfessions-Eintrag nicht direkt bei der Gemeindeverwaltung geändert werden. Der Kirchenaustritt muss bei der Kirche erklärt werden. Die kirchliche Behörde hat dann die Pflicht, den Austritt der Gemeindeverwaltung zu melden.

Als Datum für das Ende der Kirchensteuer ist aber der Eingang der Austritts-Erklärung bei der Kirche massgebend.

Kirchensteuer berechnen

Gute online Steuerrechner haben ein Eingabefeld für die Konfession. Statt berechnen kann die aktuelle Kirchensteuer meistens separat ausgewiesen auf der Steuer-Rechnung abgelesen werden.