Das Kirchenaustritts-Formular wird an die Kirchgemeinde gesendet. Angabe von Gründen ist freiwillig. Der offizielle Austritt aus der Kirche beendet die die Kirchensteuer-Pflicht.

Der formelle Austritt aus der Kirche ist in unserem Land die amtliche Änderung der Religion.

Der Kirchenaustritt erfolgt schriftlich.

Der Kirchenaustritt ist in der Schweiz im Kanton reglementiert und wird unterschiedlich interpretiert. Für viele Personen bestehen deshalb Unsicherheiten betreffend dem Kirchenaustritt in der Schweiz.

In allen Kantonen der Deutschschweiz betrifft der Austritt aus der Kirche die Kirchgemeinden.

Ein Gespräch ist üblicherweise nicht nötig.

Zwar steht der Austritt aus der Kirchgemeinde jedem frei. Und der Kirchenaustritt kann mit kleinem Aufwand durchgeführt werden. Jedoch hat ein solcher Schritt Folgen. Gewiss bezahlt man keine Kirchensteuer mehr, das ist ein Vorteil. Aber man verwirkt auch das demokratische Recht in der Kirchgemeinde.

Es gibt Unterstützung für das Austreten im Internet wie Vorlage und Adresse und weitere Informationen.

Einwohner müssen an die Kirchgemeinde Kirchensteuer bezahlen. Die Höhe der Steuern für die Kirche ist vom Kanton abhängig und von der Konfession reformiert katholisch.

In der Schweiz müssen in vielen Kantonen sowohl Personen als auch Unternehmen Kirchensteuer bezahlen: Zürich, Bern, Luzern, St. Gallen, Thurgau, Baselland, Freiburg, Glarus, Graubünden, Schwyz, Zug und Solothurn. Keine Kirchensteuer für Unternehmen: Kanton Aargau, Basel-Stadt und Schaffhausen.

Die Berechnungsart der Kirchensteuer bei konfessionell gemischten Paaren oder Familien hängt vom Kanton ab. In vielen Kantonen (Appenzell-Ausserrhoden, Appenzell-Innerrhoden, Bern, Genf, Glarus, Graubünden, Jura, St. Gallen, Tessin, Thurgau, Wallis und Zürich) teilt sich die Kirchensteuer lediglich nach den Konfessionen der erwachsenen Personen auf. In den übrigen Kantonen werden gleichermassen auch die Kinder in die Berechnung einbezogen (ausser Freiburg und Baselland, wo alle Kinter unter 16 Jahren zusammen wie eine erwachsene Person gewichtet werden).

Im Kanton St. Gallen ist als Spezialfall für den Kirchenaustritt eine normale Unterschrift nicht ausreichend. Es ist eine beglaubigte Unterschrift notwendig.

Stadt St. Gallen: Kirchgemeinde Centrum (rot), Straubenzell im Osten (blau), Tablat im Norden (gelb)