Der Kirchenaustritts-Brief wird an den Kirchgemeinderat gesendet. Angabe von Gründen ist nicht nötig. Der amtliche Kirchenaustritt beendet die die Kirchensteuer-Pflicht.

Der Kirchenaustritt ist in der Schweiz die amtliche Änderung der Religion.

Der Kirchenaustritt erfolgt per Brief. Einschreiben ist freiwillig aber empfohlen.

Der Austritt aus der Kirche ist in der Schweiz im Kanton reglementiert und wird unterschiedlich geregelt. Oft bestehen deshalb Unklarheiten betreffend dem Kirchenaustritt in der Schweiz.

In der Schweiz betrifft der Kirchenaustritt die anerkannten Landeskirchen.

Ein bestimmtes Formular ist üblicherweise nicht notwendig und das Kirchen-Gesetz bestimmt dem Ablauf.

Zwar steht das Austreten aus der Kirche jedem frei. Und der Austritt kann mit kleinem Aufwand erledigt werden. Jedoch hat ein solcher Schritt Folgen. Sicherlich bezahlt man keine Kirchen-Steuern mehr, das ist ein positiver Punkt. Aber man verliert auch das Stimmrecht in der Kirche.

Einwohner müssen an die Kirchgemeinde Kirchensteuer bezahlen. Die Höhe der Steuern für die Kirche ist vom Kanton abhängig und von der Konfession reformiert katholisch.

In der Deutschschweiz müssen in vielen Kantonen sowohl Personen als auch Firmen Kirchensteuer bezahlen: Zürich, Bern, Luzern, St. Gallen, Thurgau, Baselland, Freiburg, Glarus, Graubünden, Schwyz, Zug und Solothurn. Keine Kirchensteuer für Unternehmen: Kanton Aargau, Basel-Stadt und Schaffhausen.

Die Berechnungsart der Kirchensteuer bei konfessionell gemischten Paaren oder Familien hängt vom Kanton ab. In vielen Kantonen (Zürich, Bern, St.Gallen, Glarus, Graubünden, St. Gallen und Thurgau) teilt sich die Kirchensteuer lediglich nach den Religionszugehörigkeit der erwachsenen Personen auf. In den übrigen Kantonen werden gleichermassen auch die Kinder in die Berechnung einbezogen (ausser Freiburg und Baselland, wo alle Kinder zusammen wie eine erwachsene Person gewichtet werden).

Man findet Informationen für das Austreten im Internet wie Formular zum Bestellen des fertigen Kirchenaustritts und mehr.